Zielgruppe
Die Zielgruppe für „SToP“ sind insbesondere:
Kinder und Jugendliche von 10 bis 17 Jahren, die von der Staatsanwaltschaft als sogenannte „KOMT, Schwellen- und IntensivtäterInnen“ erfasst werden oder bei denen der Verdacht auf eine kriminelle Laufbahn vorhanden ist. Kinder und Jugendliche deutscher und nichtdeutscher Herkunft bzw. jene die einen Migrationshintergrund haben und/oder begleitet/unbegleitet nach Deutschland geflüchtet sind.
Einsatzgebiet von SToP
Berlinweite Interventionsmaßnahme
Zugang
Mit Meldung des örtlich zuständigen Jugendamts, der Jugendgerichtshilfe und der Senatsjugendverwaltung an das „SToP“- Projekt werden die Task- Force MitarbeiterInnen des Projektes, entsprechend Ihres Auftrages, in zwei Richtungen tätig:
Modul 1- Phase:
Unmittelbare Kontaktaufnahme zum Kind/Jugendlichen und dessen Familie, (Überprüfung der freiwilligen Mitwirkungsbereitschaft, Erfassung und Clearing aktuelle Lebenssituation, Ermittlung Hilfebedarf, Schulbesuch und Freizeitverhalten, Schriftliche Situationsbeschreibung und Empfehlung von Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Straffälligkeit. Dauer: ca. 4- 6 Wochen)
Modul 2- Phase:
Kontaktaufnahme zum fallzuständigen Mitarbeiter im örtlich zuständigen Jugendamt. Zwischen „SToP“ Task- Force MitarbeiterInnen und den fallzuständigen MitarbeiterInnen im Jugendamt werden zeitlich vereinbarte Rückkopplungen bzw. Informationsabstimmungen bzw. Abstimmungen/Modifizierungen des „Auftrages“ realisiert. Die Konkret vereinbarten Handlungsschritte werden in dem folgenden Betreuungsverlauf umgesetzt (Dauer: 3-4 Monate).
Ziele und Leistungsinhalt
Oberste Zielstellung ist es, durch die Realisierung von „SToP“ dazu beizutragen, dass sich das delinquente Verhalten der Minderjährigen nicht verfestigt und in „kriminellen Karrieren“ mündet. Weitere Ziele sind:
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Die Zielstellungen für den Einzelfall lassen sich in kurzfristige und mittelfristige Zielstellungen unterteilen
Die kurzfristigen Ziele der Maßnahme sind:
- Die Vermeidung weiterer Straftaten,
- die Motivation der jugendlichen zur Zusammenarbeit mit den Task- Force ManagerInnen, mit seinem sozialen Umfeld sowie den zuständigen behördlichen Instanzen,
- die rasche und effektive Vernetzung der beteiligten Personen und Instanzen,
- die Reaktivierung der familiären Sozialisationsfunktion,
- die Klärung offener Strafverfahren,
- Vermeidung von Untersuchungshaft, wenn möglich ohne kostenintensive stationäre Unterbringung,
- die Vermittlung und Koordination ggf. notwendiger Hilfen zur Erziehung in enger Kooperation mit dem zuständigen Jugendamt,
- die Vermeidung weiterer Straftaten durch Einbindung in Netzwerke und durch soziale Kontrolle.
Die mittelfristigen Ziele der Maßnahme sind:
- die Entwicklung einer Lebensperspektive jenseits delinquenter Karrieren,
- die Absicherung der Wirksamkeit von vermittelten Hilfen zur Erziehung,
- die nachhaltige Resozialisierung der Jugendlichen und Integration.
Die Sofort-Intervention wirkt für die Adressaten in unterschiedlicher Weise:
SToP als Zeichensetzung
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Gegenüber dem tatverdächtigen bzw. straffällig gewordenen Minderjährigen erfolgt eine unmittelbare Reaktion der behördlichen Instanzen (Polizei, Jugendhilfe) als Signal; dies wird gekoppelt mit einem direkten und sofortigen Unterstützungs- und Hilfeangebot.
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SToP als Zugangsschlüssel
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Über die Begleitung des Minderjährigen, die muttersprachliche Kompetenz und den kulturellen Hintergrund der MitarbeiterInnen soll der Zugang zu den Eltern/Personensorgeberechtigten erleichtert bzw. ermöglicht werden, um die Gesamtsituation und Problemlagen der Familie zu erfassen (Probleme, Problemgenese, Erfassung problemverstärkender und -entlastender Faktoren). Dies schafft zum einen Entlastung, zum anderen wird ein sofortiges Hilfe- und Unterstützungsangebot für die Familie erfahrbar.
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SToP als Neuorientierung
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Über das Gespräch mit den Eltern soll im Ergebnis ein Arbeitsbündnis entstehen und die Möglichkeit einer Neuorientierung (Annahme von Hilfe und Unterstützung von außen und deren Optionen, Abbau von Ängsten, Chancen) eröffnet werden. Zudem soll die Motivation nach Veränderung und die Bereitschaft für eine Zusammenarbeit eruiert und entwickelt werden.
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SToP als aktive Unterstützung
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Durch die Intervention in der Familie, Erfassung der Familiensituation, Zielabklärung, Ressourcenscreening, Kontakte mit anderen Institutionen (Schule, JHG, etc.) können alle wesentlichen, in Teilen sehr aufwendigen Recherchen für das Jugendamt, als Vorbereitung für die Einleitung eines Hilfeplanverfahrens und als Unterstützung bei der Hilfeplanung genutzt werden (Entlastung des Jugendamtes bei Früherkennung einer möglichen Gefährdungslage, ggf. Kinderschutzfall).
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SToP als Brücke
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Die MitarbeiterInnen eröffnen den Minderjährigen und ihren Familien Unterstützungspotentiale im Umfeld/Sozialraum und begleiten den Prozess von der Hilfeanbahnung, über die Einleitung eines Hilfeplanverfahrens, die Hilfegewährung, die Wirksamkeitsüberprüfung bis hin zur Erreichung der mittelfristigen Ziele des Konzeptes „SToP“. Durch die kontinuierliche Begleitung bleibt die Motivation erhalten. Der Kontakt zu allen Beteiligten, Institutionen wie Personen, sichert einen umfassenden Informationstransfer und aktiviert weitere Ressourcen der Unterstützung (Kooperation, enge Zusammenarbeit und Vernetzung.)
Der Arbeitsauftrag für die „SToP“ MitarbeiterInnen erfüllt eine Clearingfunktion als Service- und Unterstützungsleistung für das Jugendamt im Vorfeld der Hilfeplanung bzw. dessen Modifizierung und umfasst die Sammlung relevanter Informationen, die Überprüfung von Fakten, die Klärung von Art und Umfang bisher eingeleiteter Hilfe- und Unterstützungsmaßnahmen und deren Wirkung, sowie die Erarbeitung von konkreten Vorschlägen notwendiger Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Straffälligkeit. |
Inhalte des Arbeitsauftrags
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Das Team
Unsere Social Task Force ManagerInnen verfügen sowohl über Fremdsprachenkenntnisse (Deutsch, Türkisch, Kurdisch, Russisch/Kasachisch, Arabisch/Libanesisch/ Palästinensisch/Syrisch/Irakisch/Algerisch/Marokkanisch/Tunesisch/Lybisch, Französisch, Englisch, Bulgarisch, Persisch/Dari/Farsi) als auch Erfahrungen bzw. Zusatzqualifikationen in Bereichen wie dem Jugendstrafrecht, Kinder- und Jugenddelinquenz/-devianz, kriminologischen Theorien, Gewaltprävention, NLP Neurolinguistisches Programmieren, Sozialkompetenz-Training, Kinderschutzfachkraft (insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII), Systemischer Deeskalationscoach, Integrations-Coach, Systemischer Coach für Kinder- und Jugendliche, lösungsorientierter Kurzzeitintervention, Krisenintervention und der pädagogischen Diagnostik.
Kontakt
Sozius Hilfen Berlin gUG
SToP
Standort:
Mecklenburgische Str. 20, 10713 Berlin
Tel.: 030 – 629 008 96
Fax: 030 – 629 008 97
E-Mail: stop@sozius-hilfen-berlin.de
Website: www.sozius-hilfen-berlin.de
Sozius Hilfen Berlin gUG
SToP
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Website: www.sozius-hilfen-berlin.de