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Beratung nach § 10 JGG

Für Jugendliche und Heranwachsende, deren Straftat erkennen lässt, dass sie Probleme in klar abgegrenzten Bereichen haben oder aber angebotene Hilfen noch nicht annehmen können. Die Probleme können beispielsweise im Sozialverhalten, in der Schule/Ausbildung oder im Elternhaus bestehen. Die Beratungsgespräche sollen bewirken, dass diese Schwierigkeiten durch professionelle Hilfe kurzfristig lösbar sind. Es wird eine bestimmte Anzahl von Gesprächsterminen vereinbart, die einzuhalten sind.

Zielgruppe

Unser Beratungsangebot richtet sich an männliche und weibliche delinquente Jugendliche und Heranwachsende deutscher und nichtdeutscher Herkunft im Alter von 14 bis 21 Jahren, u.a. delinquente begleitete und unbegleitete minderjährige und Heranwachsende Geflüchtete mit fehlenden und/oder wenig Deutschkenntnissen, deren Straftaten erkennen lassen, dass sie Probleme in klar benenn-, und abgrenzbaren Bereichen haben, insbesondere:
  • Gewaltproblematik (z.B. Bedrohung, Nötigung),
  • Drogendelinquenz (z.B. Drogenhandel im Zusammenhang mit Sucht),
  • Sexualitätsproblematik (z.B. sexuelle Nötigung),
  • Eigentumsdelikte (z.B. Diebstahl, Betrug, Erpressung)
  • Schule (Gewalt, Schuldistanz),
  • Ausbildung/Ausbildungssuche,
  • Elternhaus (familiäre Konflikte), 
  • fehlende Tagesstruktur und Freizeitgestaltung.​

Konzeptionelle und
​fachliche Ausrichtung

Das Konzept basiert auf systemisch-, ressourcen-, und lösungsorientierten Beratungsansätzen, in denen interkulturelle Aspekte bei der Problembearbeitung und -lösung konsequent miteinbezogen werden. Im Fokus des Angebots stehen die Abklärung der aktuellen Lebenssituation, Ermittlung des Hilfebdarfes und die Auseinandersetzung mit dem delinquenten Verhalten, sowie die Vermittlung in weitere Hilfestrukturen.

Richtungs-, und Handlungsziele

Das Ziel des Angebots ist die Herausarbeitung der Straftathintergründe und/oder Bearbeitung abgegrenzter Problembereiche durch:
  • Gemeinsame Entwicklung von persönlichkeits-, und problemlagenbezogenen Strategien. 
  • Erkennen von eigenen Ressourcen und Fähigkeiten zur Problemlösung und Verantwortungsübernahme für das eigene Handeln. ​
Inhalt der Regelleistung
  • Herausarbeitung der Straftathintergründe.
  • Bearbeitung der Problembereiche.
  • Pädagogische Aufarbeitung der Straftaten.
  • Die Eruierung des Beratungsbedarfs anhand einer sozialpädagogischen Anamnese.
  • Die Durchführung der Beratungsgespräche in mehreren Einzelgesprächen.​
  • Vermittlung in weitere Unterstützungssysteme.

Umfang und Dauer

Das Angebot stellt eine gezielte Kurzzeitintervention dar. Es hat in der Regel einen Umfang von drei Beratungsterminen. Bei Bedarf können weitere Beratungstermine in Absprache mit dem Jugendamt vereinbart werden.

ORT Der Durchführung

Die Beratung kann in folgenden Standorten angeboten werden:
Mecklenburgische Str. 20, 10713 Berlin/ Wilmersdorf
Boddinstr. 66, 12053 Berlin/ Neukölln

Fachpersonal

Die sozialpädagogischen Fachkräfte verfügen über zusätzliche Sprachkompetenzen und können bei Kommunikationsschwierigkeiten in der Muttersprache der Jugendlichen/Heranwachsenden kommunizieren. Die pädagogische Sprachmittlung erhöht die Wirksamkeit der vermittelten Inhalte und sichert somit einen nachhaltigen Transfer des Gelernten in den Alltag.

Sprachkompetenz

Deutsch, Arabisch (alle Dialekte aus Nordafrika und dem Nahen Osten), Fula, Wolof, Französisch, Englisch, Türkisch, Kurdisch, Farsi/Dari, Griechisch, Bosnisch, Bulgarisch, Russisch, Ukrainisch, Vietnamesisch.
Kontakt
Sozius Hilfen Berlin gUG
Fachsteuerung und Koordination - interkulturelle Straffälligenhilfe
Ansprechpartner:
​Herr EL 
Ghabra und Frau Peker
​Standort Charlottenburg:
Mecklenburgische Str. 20, 10713 Berlin

​Standort Neukölln:
Boddinstr. 66, 12053 Berlin
Tel.: 030 – 629 008 96
Fax: 030 – 629 008 97

E-Mail: [email protected]
Website: www.sozius-hilfen-berlin.de
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